Gefahrenpotential des Borkenkäfers im Wald minimieren
Frühzeitige Sturm- und Käferholzaufarbeitung wichtiger Baustein
Der Fachbereich Wald und Naturschutz des Landratsamtes weist darauf hin, dass alle Waldbesitzer einen Beitrag leisten können, um einem massenhaften Befall durch Borkenkäfer im eigenen Wald sowie bei den Grundstücksnachbarn entgegenzuwirken. Ohne geeignetes Material zur Anlage von Brutstätten wird die Vermehrung deutlich erschwert.
In den Wintermonaten ist es in den Wäldern des Landkreises vereinzelt zu Sturmwurf oder Schneebruch, vielleicht auch Windbruch gekommen. Diese einzeln im Wald liegenden Bäume werden häufig sehr schnell von den Käfern besiedelt. Deshalb sollten Waldbesitzer ihre Wälder dringend auf Schadholz kontrollieren. Eine schnelle Aufarbeitung und Abfuhr der betroffenen Bäume helfen, der Vermehrung der Käfer entgegenzuwirken. Bei der Aufarbeitung von Sturmholz muss besonders umsichtig gearbeitet werden. Vor allem von Baumstämmen, die unter Spannung stehen, kann eine erhebliche Gefahr ausgehen. Im Zweifelsfall sollten fachkundige Forstunternehmer mit der Aufarbeitung beauftragt werden.
Ein Großteil der Fichtenborkenkäfer überwintert im stehenden Holz. Daher können auch zum jetzigen Zeitpunkt stehend befallene Fichten gefunden werden. Oftmals besitzen die Fichten aktuell noch eine grüne Krone, dennoch ist häufig am Kronenansatz abplatzende Rinde zu sehen. Unüblicher Harzfluss am Fichtenstamm kennzeichnet die Bohrlöcher der Käfer. Häufig versuchen Spechte die Larven aus der Rinde zu holen. Abgeschlagene Rindenstücke sind deshalb ein Hinweis für Käferbefall, genauso wie trockene und verfärbte Kronen. Ein frühzeitiger Einschlag und eine rasche Abfuhr der befallenen Nadelbäume ist die wichtigste Maßnahme, damit die im Baum überwinternden Käfer vor dem Ausfliegen aus dem Wald transportiert werden.
Wichtiger Hinweis:
Für den Fall, dass Holz über die Kommunale Holzverkaufsstelle des Landratsamtes (HVS) verkauft werden soll, muss unbedingt vor Aufarbeitungsbeginn Kontakt mit der örtlichen Forstrevierleitung aufgenommen werden, um die Verkaufssortimente abzustimmen. Holz, das nicht nach den aktuellen Aushaltungskriterien aufgearbeitet ist, kann durch die HVS nicht verkauft werden.
Kontakt:
Unter www.landkreis-heidenheim.de sind die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Revierleitungen zu finden (hier in das Suchfeld den Begriff „Forstreviere“ eingeben). Für Fragen rund um das Thema Wald ist der der Fachbereich Wald und Naturschutz des Landratsamtes unter der Nummer 07321 321-1371 zu erreichen.
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