Kraftfahrzeug - Halterwechsel
Halterwechsel - Fahrzeug ist im Landkreis Heidenheim zugelassen
Das Fahrzeug war bisher im Landkreis Heidenheim zugelassen und wird nun auf einen anderen Fahrzeughalter oder eine andere Fahrzeughalterin umgeschrieben.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- aktueller Hauptuntersuchungsbericht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
- Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Kennzeichenschilder
- wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist und die Kennzeichen übernommen werden oder
- wenn das Fahrzeug zugelassen ist und auf die Schilder neue Plaketten mit Sicherheitscode aufgebracht werden sollen
- wenn das Fahrzeug zugelassen ist und Sie ein anderes Kennzeichen wünschen
- wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist und die Kennzeichen übernommen werden oder
- bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Firmeninhabers oder der Firmaninhaberin und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Gebühren
Die Gebühr für eine Umschreibung innerhalb des Landkreises Heidenheim beträgt 19,90 Euro bis 35,70 Euro.
Halterwechsel - Fahrzeug war nicht oder ist nicht im Landkreis Heidenheim zugelassen
Das Fahrzeug war bisher nicht im Landkreis Heidenheim zugelassen und wird nun auf einen anderen Fahrzeughalter oder eine andere Fahrzeughalterin im Landkreis Heidenheim umgeschrieben.
Seit 01.10.2019 haben Fahrzeughalter und -halterinnen die Wahl, das bisherige Kennzeichen beizubehalten, sofern das Fahrzeug noch zugelassen und nicht außer Betrieb gesetzt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- aktueller Hauptuntersuchungsbericht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
- Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Kennzeichenschilder
- wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und ein neues Kennzeichen beantragt wird
- bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Firmeninhabers oder der Firmaninhaberin und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Gebühren
Die Gebühr für eine Umschreibung aus einem anderen Landkreis beträgt 26,80 Euro bis 36,60 Euro. Da die Gebühr von unterschiedlichen Tatbeständen abhängt, können wir Ihnen hier keine genaueren Angaben machen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Gerne können Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen.