Grill- und Feuerstellen im Landkreis Heidenheim wieder freigegeben
Die Grill- und Feuerstellen im Wald und im Abstand von 100 m zum Wald dürfen aufgrund der geringen Waldbrandgefahr wieder genutzt werden.
Sperrungen durch den Eigentümer aus anderweitigen Gründen können jederzeit erfolgen.
Der aktuelle Stand, wann die Grill- und Feuerstellen im Landkreis Heidenheim gesperrt und wann sie wieder geöffnet sind, findet sich unter www.landkreis-heidenheim.de/grillstellen.