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Gemeinsamer Antrag / EU-Ausgleichsleistungen
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-1344
Fax 07321 321-1345

Gemeinsamer Antrag

Der Gemeinsame Antrag ist der Überbegriff und das zentrale Medium, um die verschiedenen Förder- und Ausgleichsmaßnahmen in der Landwirtschaft zu beantragen. Innerhalb des Gemeinsamen Antrags können unterschiedlichen Einzelmaßnahmen beantragt werden. Der jährliche Gemeinsame Antrag ist bis zum 15.Mai des jeweiligen Jahres digital über FIONA zu stellen.

Direktzahlungen

Zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe werden von der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Einkommensbeiträge gewährt.
Direktzahlungen setzen sich zusammen aus:

Außerdem werden gekoppelte Einkommensstützungen für Mutterschaft- und Ziegen sowie Mutterkühe gewährt.

Konditionalität

Die Einhaltung der Konditionalität bildet die Grundlage für den Bezug von Direktzahlungen der ersten und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der zweiten Säule. Sie setzt sich zusammen aus:

  • 9 Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ- Standards) und
  • Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB).

FAKT II

Im Rahmen des Agrarumweltprogramms FAKT II (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) werden freiwillige Umweltleistungen der Landwirtschaft honoriert. FAKT II fördert – nach dem Baukastensystem kombinierbar – folgende Maßnahmenpakete:
A - Umweltbewusstes Betriebsmanagement
B - Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume im Grünland
C - Sicherung besonders landschaftspflegender gefährdeter Nutzungen und Tierrassen
D - Ökologischer Landbau
E - Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen
F - Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz
G - Besonders tiergerechte Haltungsverfahren

Jede Maßnahme ist mit einer bestimmten Prämie, in der Regel je Hektar oder Tier, bewertet.
Weiterführende Informationen: FAKT II (Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum)
Die Antragstellung des Förderantrages erfolgt in der Regel im Dezember/Januar des Vorjahres bzw. in dem Jahr des Auszahlungsantrages.
Der Auszahlungsantrag ist im Rahmen des Gemeinsamen Antrages bis zum 15.05. des jeweiligen Jahres zu stellen. 

SchALVO

Die SchALVO, die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung in der Fassung vom 20. Februar 2001, ist eine Verordnung über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellschutzgebieten. Die Ausgleichsleistungen sind über den Gemeinsamen Antrag zu beantragen.
Weiterführende Informationen: SchALVO (Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum)

Ausgleichszulage Landwirtschaft

Gefördert werden land- und forstwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Unternehmenssitz in Baden-Württemberg haben. Basis sind die kartierten Gebiete (Berggebiet, naturbedingte benachteiligte Gebiete, Gebiete mit spezifischen Nachteilen). In diesen werden unterschiedliche Förderbeträge für Erschwernisse in der Bewirtschaftung gezahlt.
Weiterführende Informationen: Ausgleichszulage (Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum)

Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Mit dem Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EAPS) werden wirtschaftliche Nachteile bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Zusammenhang mit der FFH und Vogelschutzrichtlinie ausgeglichen.

Landschaftspflegerichtlinie

Auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen können fünfjährige Bewirtschaftungsverträge nach Teil A der Landschaftspflegerichtlinie abgeschlossen werden. Der Landschaftserhaltungsverband berät hierzu die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter und bereitet Verträge vor, die mit der unteren Naturschutzbehörde abgeschlossen werden. Die Auszahlung dieser Verträge erfolgt jährlich über den Gemeinsamen Antrag. Der Fachbereich Landwirtschaft übernimmt dabei lediglich die verwaltungstechnische Abwicklung.
Bei Fragen zur Landschaftspflege beziehungsweise Interesse an Bewirtschaftungsverträgen nehmen Sie bitte mit dem Landschaftserhaltungsverband Kontakt auf.
Weiterführende Informationen: Landschaftspflegerichtlinie (Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum)

Umweltzulage Wald

Die Umweltzulage Wald umfasst einen Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen in FFH-Waldlebensraumtypen, genauer in Natura-2000-Gebieten.
Weiterführende Informationen: Umweltzulage Wald (Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum)

Steillagenförderung Dauergrünland

In Baden-Württemberg wird seit 2015 die Bewirtschaftung von steilem Grünland als De-minimis-Behilfe gewährt.
Weiterführende Informationen: Steillagenförderung Dauergrünland (Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum)