Kreisarchiv
Verwaltungsbezirk seit fünf Jahrhunderten
Der Landkreis Heidenheim hat mindestens seit dem Verkauf der Herrschaft Heidenheim an Württemberg im Jahr 1448 eine Tradition als staatlicher und kommunaler Verwaltungsraum. Diese lange Verwaltungsgeschichte spiegelt sich auch in den heutigen Archivbeständen wider.
Archivbestände des Landkreises Heidenheim
Das Kreisarchiv verwahrt umfangreiche Buch- und Aktenbestände, die bis 1675 zurückreichen, als historische Überlieferung des Landkreises vor allem als kommunale Körperschaft.
Bei der damals staatlichen Kreisbehörde war 1930 eine größere Aktenauswahl historischer Archivbestände durchgeführt worden. Ein Teil des damals ausgeschiedenen Schriftguts, vor allem aus dem 19. Jahrhundert, bildet heute im Staatsarchiv Ludwigsburg den Archivbestand F 172 I. Auch die Archivalien bis zum Entstehungsjahr 2004 der Unteren Sonderbehörden aus dem Landkreis werden im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrt.
Ein großer Teil der älteren Aktenüberlieferung aus dem Landkreis Heidenheim vom Mittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts befindet sich heute im Altwürttembergischen Archiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, dort vor allem im Archivbestand A 353.
Auch die Städte und Gemeinden im Landkreis Heidenheim verwahren Unterlagen von bleibendem Wert entsprechend dem Landesarchivgesetz in eigenen Archiven. Historische Archivbestände aus Unternehmen, Gewerbe und Industrie, auch aus dem Landkreis Heidenheim, können über das Wirtschaftsarchiv Baden-Württemberg in Hohenheim genutzt werden.
Service
Das Kreisarchiv Heidenheim als allgemein nutzbare Dienstleistungseinrichtung wurde 1985 eingerichtet. Die Archivalien und Bücher können nach Absprache eingesehen werden und stehen der Geschichtsforschung zur Verfügung. Viele Fragen zur Geschichte des Landkreises und seiner Städte und Gemeinden können hier beantwortet werden. Die Nutzung der Archivbestände des Kreisarchivs regelt die Archivordnung (PDF) (82 KB) des Landkreises. Archivalien können nur in den Räumen des Kreisarchivs eingesehen werden und werden grundsätzlich nicht entliehen.
Eine kleine Handbibliothek zur Landes-, Kreis- und Ortsgeschichte sowie die gesammelten Amts- und Gesetzblätter ergänzen das eigentliche Archivgut.
Das qualifizierte Archivpersonal berät auch in fachlichen Fragen die Gemeindearchive und die Träger sonstiger historischer Archive.