Der Pflegestützpunkt informiert – Pflege und Beruf vereinbaren
Jeder Mensch kann zu jeder Zeit pflegebedürftig werden. Rund zwei Drittel der Pflegenden sind im erwerbsfähigen Alter. Bei akut auftretenden Pflegesituationen haben Beschäftigte in allen Betrieben das Recht auf eine Freistellung bis zu zehn Arbeitstagen mit Lohnersatzleistungen von der Pflegekasse, um für einen nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die Pflege sicherzustellen.
Für eine langfristige Pflege naher Angehöriger, mit mindestens Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung, haben Berufstätige den Anspruch auf Pflegezeit, eine sechsmonatige vollständige oder teilweise Freistellung ohne wöchentliche Mindestarbeitszeit. Dieser Anspruch auf Pflegezeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder mehr Beschäftigten. Der Pflegezeitwunsch muss spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit schriftlich angekündigt werden.
Sollte dies nicht ausreichen, gibt es einen Rechtsanspruch auf eine 24-monatige Familienpflegezeit mit einer Arbeitszeitreduzierung auf mindestens 15 Stunden pro Woche. Dieser Anspruch besteht gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 24 Beschäftigten. Die Ankündigungsfrist beträgt hier acht Wochen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in beiden Fällen ab der Ankündigung einen Kündigungsschutz.
Außerdem kann die Pflegezeit und Familienpflegezeit auch kombiniert in Anspruch genommen werden. Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt zusammen höchstens 24 Monate. Oft sind auch individuelle Lösungen erforderlich – und möglich. Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber ist hierbei der beste Weg. Nähere Informationen finden sich auch unter www.wege-zur-pflege.de/.
Wir beraten Sie gerne!
Pflegestützpunkt Landkreis Heidenheim:
Veronika Bruckner, Christel Krell
Telefon: 07321/321-2473 oder 07321/321-2424
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de
Schnaitheimerstr. 12, 89520 Heidenheim
72/2025