Grill- und Feuerstellen im Landkreis Heidenheim
Aktuell besteht keine Waldbrandgefahr
Die Grill- und Feuerstellen im Wald und im Abstand von 100 m zum Wald dürfen aufgrund der geringen Waldbrandgefahr genutzt werden.
Sperrungen durch den Eigentümer aus anderweitigen Gründen können jederzeit erfolgen.